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Einsatz von Videokonferenztechnik


Bild: Timo Lechner

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bietet den Beteiligten in Verwaltungsprozessen die Zuschaltung zur mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenztechnik an.

Dabei erhalten in geeigneten Fällen Kläger, Beklagte, Beigeladene und/oder ihre Rechtsanwälte die Möglichkeit, von einem anderen Ort aus an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Der zugeschaltete Beteiligte spart hierbei in erheblichem Maße Zeit und Kosten für die Reise zum Gericht und gewinnt dadurch verfügbare Arbeitszeit hinzu.

Der Einsatz dieser Technik bei den Verwaltungsgerichten Sigmaringen und Freiburg hat gezeigt, dass Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonverbindung von allen Beteiligten und vom Gericht in hohem Maße akzeptiert werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Qualität von Bild und Ton nach kurzer Eingewöhnung ein Rechtsgespräch in gewohnter Atmosphäre gewährleistet.

Videokonferenzanlagen gibt es in Baden-Württemberg bei Gerichten und Behörden beispielsweise in Ellwangen, Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm und Waldshut.

Falls eine Zuschaltung im vorliegenden Rechtsfall für Sie in Betracht kommt und falls Ihnen ein geeigneter Videokonferenzraum zur Verfügung steht oder angemietet werden kann, sollten Sie sich bitte an den für Ihren Fall zuständigen Richter wenden und ihm mitteilen, von welcher Stelle Ihre Zuschaltung erfolgen soll.

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