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Stuttgart 21: Eilanträge gegen Planfeststellungsbeschluss zum Filderbahnhof mit Südumgehung Plieningen abgelehnt

Datum: 15.02.2017

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschlüssen vom 14. Februar 2017 die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz der Schutzgemeinschaft Filder e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland, Gruppe Stuttgart e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21, PFA 1.3a (Neubaustrecke mit Station NBS einschließlich L 1192/L 1204 Südumgehung Plieningen)“ abgelehnt.

Den Verfahrensbeteiligten ist heute wegen der hohen Eilbedürftigkeit lediglich der Tenor der Beschlüsse, d.h. jeweils der Entscheidungsausspruch ohne Entscheidungsgründe bekannt gegeben worden. Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden die vollständigen Entscheidungen den Beteiligten zugestellt werden.

Mit den gestrigen Beschlüssen des 5. Senats verlieren die Beschlüsse vom 17. Januar 2017 (sog. Hängebeschlüsse) - mit denen jeweils die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vorläufig insoweit wiederhergestellt wurde, als dieser Rodungsmaßnahmen zur Baufeldfreimachung gestattet - vollständig ihre Wirkung. Die beigeladene DB Netz AG kann daher vom vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss Gebrauch machen.

Die Beschlüsse vom 14. Februar 2017 sind unanfechtbar (5 S 2122/16, 5 S 2139/16).

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