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Stellenbesetzung am Bundesgerichtshof: Eilantrag erledigt

Datum: 27.05.2013

Kurzbeschreibung: Der von einem Richter am Bundesgerichtshof (Antragsteller) gestellte Eilantrag, der Bundesrepublik Deutschland (Antragsgegnerin) die beabsichtigte Ernennung einer Richterin am Bundesgerichtshof (Beigeladene) zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof zu untersagen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist, ist im Beschwerdeverfahren beim 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (4 S 337/13) vom Antragsteller und der Antragsgegnerin übereinstimmend für erledigt erklärt worden.

Damit ist das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren beendet und der dem Eilantrag stattgebende Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Januar 2013 - 1 K 2614/12 - (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 18. Januar 2013) ist unwirksam.

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