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Heidelberger Realschullehrer: VGH lässt Berufung zu

Datum: 14.08.2006

Kurzbeschreibung: Der Streit um die Verfassungstreue des wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg abgelehnten Lehramtsbewerbers (Klägers) geht in die nächste Instanz. Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 04.08.2006 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe zugelassen, da Erfolg des Berufungsverfahrens offen sei und deshalb ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden.

Der Kläger hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Dieses lehnte die Einstellung des Realschullehrers wegen dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Auf die Klage des Lehramtsbewerbers hat das Verwaltungsgericht im März 2006 die von der Behörde angenommenen Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen.

Ein Verhandlungstermin im Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar  (AZ Zulassungsverfahren: 4 S 994/06; Berufungsverfahren: 4 S 1805/06).

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