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Heidelberger Realschullehrer legt Rechtsmittel ein

Datum: 26.04.2006

Kurzbeschreibung: Der wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg abgelehnte Bewerber für eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg hat fristgerecht Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (vgl. Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts vom 13.03. und 21.03.2006, http://www.vgkarlsruhe.de) gestellt.

Das Verwaltungsgericht hatte die Entscheidung des damals zuständigen Oberschulamts vom August 2004 bestätigt, wonach der Kläger als Beamter ungeeignet sei, weil er die politische Treuepflicht nicht garantieren könne.

Eine Begründung des Rechtsmittels liegt noch nicht vor, sie kann bis zum 17.05.2006 nachgereicht werden (Aktenzeichen: 4 S 994/06).

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