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Michael Funke-Kaiser zum Senatsvorsitzenden ernannt

Datum: 14.09.2007

Kurzbeschreibung: Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart Michael Funke-Kaiser wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.

Michael Funke-Kaiser (57), wohnhaft bei Stuttgart, ist verheiratet und Vater von drei erwachsenen Kindern. Er war nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung zunächst als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen und beim Landratsamt Reutlingen tätig, bevor er 1981 zum Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart ernannt wurde. Nach einer zweijährigen Abordnung zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und anschließend zum VGH erfolgte im Mai 1996 seine Ernennung zum Richter am VGH. Im September 2000 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück, wo er insbesondere mit Verfahren aus dem Gewerberecht sowie dem Ausländer- und Asylrecht befasst war. Herr Funke-Kaiser, der in Fachkreisen insbesondere durch seine Mitarbeit an Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung und zum Ausländer- und Asylrecht bekannt ist, wird am VGH den 10. Senat leiten, der u. a. für das Immissionsschutzrecht, das Atomrecht und das Fahrerlaubnisrecht zuständig ist.

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