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Fahrsicherheitszentrum Baden-Airpark darf weiterhin am Sonn- und Feiertag öffnen
Datum: 01.06.2007
Kurzbeschreibung: Der Widerspruch gegen eine Untersagungsverfügung, die weitgehende Einschränkungen des immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebs der Übungs- und Teststrecke des Fahrsicherheitszentrums Baden-Airpark bis 30.06.2007 regelt, hat aufschiebende Wirkung. Somit dürfen die dort geplanten Veranstaltungen im immissionsschutzrechtlich zulässigen Rahmen durchgeführt werden; danach sind renn- und motorsportliche Veranstaltungen und Motortests ausgeschlossen, und der Sonn- und Feiertagsbetrieb ist eingeschränkt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 29.05.2007 entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom Februar 2007 bestätigt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 10 S 549/07).