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Ankündigung mündliche Verhandlung

Datum: 01.02.2007

Kurzbeschreibung: Am Dienstag, dem 13.03.2007, 9:00 Uhr, verhandelt der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) das Berufungsverfahren des Heidelberger Lehramtsbewerbers C., dessen Einstellung in den Schuldienst wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue abgelehnt wurde. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III, statt.

Der Kläger hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Dieses lehnte die Einstellung des Realschullehrers wegen dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Auf die Klage des Lehramtsbewerbers hat das Verwaltungsgericht im März 2006 die von der Behörde angenommenen Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen (AZ: 4 S 1805/06).  

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