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Auch nicht verheiratete Beamte erhalten Beihilfe für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Datum: 24.08.2009

Kurzbeschreibung: Der Ausschluss der Beihilfe für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Beamten im baden-württembergischen Beihilferecht ist un-wirksam. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit jetzt bekannt gegebenem Urteil vom 29.06.2009 entschieden. Damit hat er das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben und der Klage eines Landesbeamten gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben.

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