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Gehört das Anziehen der Uniform zur Arbeitszeit eines Polizeibeamten? Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu

Datum: 19.07.2010

Kurzbeschreibung: Die Frage, ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt (sog. Rüstzeit), zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts gehört, hatten die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Stuttgart im November 2009 (vgl. Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 26.01.2010) bzw. März 2010 verneint.

Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat die Berufung gegen die Urteile auf den Antrag der beiden Polizeibeamten (Kläger) aus Mannheim und dem Main-Tauber-Kreis jetzt zugelassen. Ein Verhandlungstermin ist derzeit noch nicht absehbar (4 S 1676/10 und 4 S 1677/10).

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