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Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg a.D. Dr. Karl-Heinz Weingärtner verstorben

Datum: 16.11.2011

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof trauert um Dr. Karl-Heinz Weingärtner. Vorgestern, am 14.11.2011 ist der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg plötzlich und unerwartet im Alter von 65 Jahren verstorben.

Karl-Heinz Weingärtner wurde am 05. Dezember 1945 in Heidelberg geboren, war verheiratet und hatte zwei Kinder und vier Enkelkinder. Er begann seine Laufbahn nach Studium, hervorragend abgelegten Staatsexamina und Promotion im Jahr 1975 als Assessor bei der Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof. Seit 1976 war er zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, ab 1982 als Richter am Verwaltungsgerichtshof im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. 1989 wurde er Vorsitzender einer Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die zunächst nur für Asylstreitigkeiten, später auch für allgemeine Verwaltungsstreitsachen zuständig war. Daneben war er Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, leitete Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und wirkte viele Jahre als Prüfer in der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung mit. 1993 kehrte er an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurück, wo er den Vorsitz des für Wirtschaftsverwaltungsrecht und Asylrecht zuständigen 14. Senats übernahm. Bereits im Oktober 1995 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ernannt, das er fortan mit dem ihm eigenen Engagement leitete. Auch in anderer Hinsicht stellte er sich in den Dienst der Rechtsprechung. In den 90er Jahren war er Mitglied des Richterdienstgerichts und seit 1996 Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Apotheker in Karlsruhe. Mit seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim kehrte Dr. Weingärtner 2001 in die Kurpfalz zurück. Erst Ende des letzten Jahres trat er in den Ruhestand, nachdem er fast zehn Jahre lang, seit Juli 2001, die Geschicke des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes bestimmt hatte.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg trauern um ihren hochgeschätzten ehemaligen Präsidenten und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihr Mitgefühl gilt seiner Frau und seinen zwei Kindern sowie der ganzen Familie.

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