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Nachbar des Steinbruchs in Ditzingen nimmt Beschwerde zurück

Datum: 21.02.2011

Kurzbeschreibung: Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat das Beschwerdeverfahren eines Nachbarn des Kalksteinbruchs in Hirschlanden (einem Ortsteil von Ditzingen) eingestellt, nachdem dieser seine Beschwerde zurückgenommen hat (Az.: 10 S 242/11).

Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.12.2010, mit dem der Antrag des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Landratsamt Ludwigsburg im Jahr 2000 erteilte und im Jahr 2009 für sofortvollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Steinbruch abgelehnt worden war. Der Nachbar hatte beanstandet, dass der Steinbruch zu nah an die Wohnbebauung auf seinem Grundstück heranreiche und Risse in seinem Wohnhaus verursache. Ferner führe der Kalkabbau zu einer unerträglichen Lärm- und Staubentwicklung.

Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, das Interesse des beigeladenen Steinbruchbetreibers an der Fortführung seines seit 1953 bestehenden Steinbruchs sei höher zu gewichten als das Interesse des Nachbarn an einer ungestörten Wohnnutzung, da diese erst nachträglich und in Kenntnis des nahen Kalkabbaus aufgenommen worden sei. Im Übrigen bestünden auch keine Anhaltspunkte, dass der Nachbar durch den bestimmungsgemäßen Betrieb des Steinbruchs schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt wäre.

Der Steinbruchbetreiber kann nunmehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Rechtsbehelfe in der Hauptsache den Kalkabbau fortführen.

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